Wer Hilfe benötigt, ist glücklich, wenn er einen unvoreingenommenen Strafverteidiger findet. Egal worum es geht, Sie können sich auf hundertprozentige Diskretion verlassen. Sprechen Sie mit mir und machen Sie sich selbst ein Bild! Es ist immer wieder ein gutes Gefühl, neuen Mandanten, die mit großen Sorgen zu mir kommen, zu vermitteln, daß sie bei mir gut aufgehoben sind und alles Erforderliche für sie getan wird. Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt, Kanzlei für Strafrecht, Leibnizstr.55 (Ecke Kurfürstendamm), 10629 Berlin
Das Ziel der Verteidigertätigkeit im Ermittlungsverfahren: Schadensbegrenzung für den Mandanten, also schnellstmögliche Verfahrenseinstellung, bzw. Freispruch!